AGB
Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MM MediaMittelstand GmbH

1. Geltungsbereich, Form
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns, der

MM MediaMittelstand GmbH
Stresemannstraße 52
22769 Hamburg

Geschäftsführer: Herr Phillip Mark
Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 165454
Steuernummer: 48/763/04258
Service-Hotline: + 49 (0) 4060773614
E-Mail: hello@mediamittelstand.de

und Ihnen als unserem Kunden. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen.
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müssen.
1.5 Soweit nicht ausdrücklich eine individuelle Vereinbarung getroffen oder Angaben in einer erfolgten Auftragsbestätigung gemacht wurden, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben.
1.7 Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.8 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis muss ebenfalls schriftlich abgefasst werden.
1.9 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss, Laufzeit
2.1 Die auf unserer Website angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich um ein freibleibendes und unverbindliches Angebot. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten und deren Übersendung nicht Bestandteil eines individuellen Angebotes ist.
2.2 Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir an individuell erstellte Angebote gegenüber dem Kunden 14 Tage nach Zugang gebunden.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart, kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung in dem von uns zu verwendenden Rechnungsprogramm zustande. Vor Erteilung einer Auftragsbestätigung hat der Kunde das von uns erstellte Angebot entweder schriftlich vor Ort bei uns oder über das von uns dem Kunden zur Verfügung gestellte Rechnungsprogramm freizugeben.
2.4 Die Vertragslaufzeit beginnt nach Abschluss des Setups bzw. mit Start der laufenden Betreuung, spätestens jedoch vier Wochen nach Angebotsfreigabe.
2.5 Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart und verlängert sich automatisch um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
3. Leistungen
3.1 Wir stellen Kampagnen, Filme und vergleichbare Produkte nach dem vom Kunden zugrunde liegenden Konzept in einer Qualität her, die den durch unsere Muster erwiesenen Qualitätsstandards entsprechen. Gleiche Qualität gilt für unsere Beratung und Betreuung zur Vermarktung der entstehenden Produkte über Social Media und Klassik Kanäle.
3.2 Bei dem zwischen uns und dem Kunden zustande kommenden Vertrag kann es sich um einen Dienst- und/oder Werkvertrag handeln. Wir schulden dabei lediglich die Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. die Erstellung der vereinbarten Werke (bzw. Produkte). Wir schulden jedoch keinen bestimmten Werbeerfolg bzw. kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.
3.3 Unsere Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten oder von uns erstellten und vom Kunden genehmigten Vorgaben, der getroffenen Vereinbarungen sowie aller relevanten Informationen, die vor Auftragsbeginn übermittelt wurden.
3.4 Als vertragliche Beschaffenheit gelten nur die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben. Eine Garantie, gleich welcher Art, wird nicht übernommen. Hinsichtlich der Vertragsgemäßheit der Leistungen ist auf den objektiven Verkehrskreis und nicht auf die subjektiven Anschauungen und Empfindungen des Kunden abzustellen. Ist nach Anwendung objektiver Kriterien unsere Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung und verbindlicher Weisungen erstellt, bestehen keine weiteren Erfüllungs- oder Nachbesserungsansprüche des Kunden.
3.5 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3.6 Der Kunde übernimmt selbst die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Maßnahmen. Die Einholung externer rechtlicher Beurteilungen oder Schutzrechtsrecherchen gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist und die damit verbundenen Fremdkosten vom Kunden freigegeben wurden.
4. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen
4.1 Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen anzupassen, wenn dies zwingend durch Änderungen von rechtlichen oder technischen Normen als notwendig erscheint.
4.2 Wünscht der Kunde Änderungen und/oder Zusatzleistungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs, hat er uns dies schriftlich oder über das ihm von uns zur Verfügung gestellte Tool mitzuteilen. Sodann prüfen wir, ob diese Änderungswünsche und/oder Zusatzleistungen und deren Auswirkungen mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen vereinbar sind. Das Ergebnis dieser Prüfung teilen wir dem Kunden schriftlich mit; eine schriftliche Vertragsanpassung, auch in Bezug auf eine eventuelle Verschiebung vereinbarter Termine, ist bei Annahme der Änderungen und/oder Zusätze durch uns vorzunehmen. Die Prüfung ist von dem Kunden nicht zu vergüten.
4.3 Vor Beginn der Leistungserbringung gestellte Änderungswünsche und/oder Zusatzleistungen des Kunden werden berücksichtigt, soweit die Änderungen und/oder Zusätze zumutbar sind und nicht derart in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, sodass wir diese ohne Verletzung berechtigter eigener Interessen ausführen können. Entstehen durch Änderungswünsche und/oder Zusatzleistungen Mehrkosten, sind wir berechtigt, unsere Leistungen solange nicht zu erbringen, bis der Kunde einer angemessenen Erhöhung der Vergütung schriftlich zugestimmt hat.
4.4 Sind wir berechtigt, Änderungswünsche und/oder Zusatzleistungen zurückzuweisen oder kommt zwischen uns und dem Kunden eine Vereinbarung über die Vergütungserhöhung nicht zustande, verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
4.5 Wünschen wir Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs, teilen wir dies dem Kunden schriftlich mit und legen diesem ein Konzept zur Umsetzung vor. Nach erteilter Zustimmung des Kunden nehmen wir eine schriftliche Vertragsanpassung vor. Die mit dieser Änderung einhergehenden Aufwendungen sind von uns zu tragen.
5. Inhalt der Werbeaussagen
5.1 Für den rechtlichen Inhalt der in dem Produkt enthaltenen Werbeaussagen ist allein der Kunde verantwortlich. Unsere Haftung für Mängelansprüche, die von Dritten wegen Beschaffenheitsangaben oder Garantien gem. § 434 BGB gegenüber dem Kunden wegen der Werbeaussagen geltend gemacht werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Verbreitung des Produktes den Inhalt auf die volle Vereinbarkeit der darin enthaltenen Produktangaben mit der Beschaffenheit der beworbenen Ware zu überprüfen.
5.2 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung wird vom Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstößt. Wir werden den Kunden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung oder Durchführung des Auftrags bekannt werden. In keinem Fall haften wir wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Soweit Dritte hier Ansprüche geltend machen, hat uns der Kunde von diesen Ansprüchen freizustellen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Leistungserbringung einen verantwortlichen Mitarbeiter oder Vertreter zu benennen, der bevollmächtigt ist, mit Alleinvertretungsmacht anstehende Fragen zu entscheiden, Weisungen zu erteilen und rechtsverbindlich über den Ausgleich entstehender Mehrkosten im Namen des Kunden zu entscheiden. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen hat der Kunde uns unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu unterstützen, indem rechtzeitig die notwendigen Informationen, Materialien, Daten in einem verwertbaren Format sowie Hard- und Software durch ihn bereitgestellt werden.
6.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er uns dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Wir legen dem Kunden von Zeit zu Zeit, aber vor Veröffentlichung Entwürfe von zu veröffentlichenden Leistungen und Teilen von Leistungen zur Prüfung und Freigabe vor. Der Kunde prüft den vorgelegten Entwurf zumindest auf Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text sowie anderer Elemente, wenn dies die Art des Entwurfs und oder seines geplanten Einsatzes gebietet. Der Kunde erteilt die Freigabe unverzüglich, wenn er nicht berechtigterweise Änderungen an den zur Freigabe vorgelegten Leistungen oder Teil davon verlangt.
6.5 Im Übrigen richten sich die Mitwirkungspflichten des Kunden nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
6.6 Die Erfüllung von wesentlichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden ist Voraussetzung für die planmäßige Leistungserbringung durch uns. Für den Fall einer nicht erfolgten oder einer nicht ordnungsgemäßen, vollständigen oder rechtzeitigen Mitwirkung durch den Kunden hat uns dieser die daraus entstehenden Mehraufwendungen nach Zeit und Aufwand zu einem Stundensatz von netto EUR 120,00  zu vergüten, sowie uns von allen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen und jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten und uns die Geltendmachung eins darüberhinausgehenden Schadens. Erhöht sich der Aufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, können sich vereinbarte Liefertermine verschieben, die der Kunde ohne Beanstandung zu akzeptieren hat.
6.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Installationen von Software auf den Rechnern oder Arbeiten an den Rechnern des Kunden, die dort befindlichen Daten in geeigneter Form zu sichern. Auch darüber hinaus obliegt dem Kunden die regelmäßige Erstellung ordnungsgemäßer Sicherheitskopien seiner Daten.
6.8 Der Kunde überträgt uns an sämtlichen Materialien und Inhalten, die er bereitstellt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und mobilen Medien.
7. Eigentumsvorbehalt
Soweit die von uns erbrachten Leistungen und oder Lieferungen eigentumsfähig sind, behalten wir uns das Eigentum an diesen bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.
8. Lieferung, Lieferfrist
8.1 Fristen für Lieferungen und Leistungen sind für uns nur dann bindend, wenn diese individuell mit dem Kunden vereinbart bzw. von uns schriftlich angegeben wurden. Die Einhaltung der vereinbarten Fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Leistung einer ggf. vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung von ggf. benötigten Unterlagen.
8.2 Leistungsverzögerungen auf Grund von Änderungswünschen, Weisungen, nicht rechtzeitiger Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder aus sonstigen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, haben wir nicht zu vertreten. Wir sind sodann berechtigt, die Leistungsfrist angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Kunde ist verpflichtet, unter angemessener Berücksichtigung des Behinderungsgrundes einen neuen Liefertermin mit uns zu vereinbaren.
8.3 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
9. Vergütung
9.1 Ist eine Vergütung vereinbart worden, ergibt sich diese aus dem in der Auftragsbestätigung von uns aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferumfang, welcher für die Leistungserbringung erforderlich ist.
9.2 Materialkosten, insbesondere für Datenträger, Ausdrucke, Kopien und Einrichtungspauschalen werden von uns nach Aufwand gesondert berechnet.
9.3 Für den Fall, dass uns aufgrund von Änderungswünschen des Kunden Mehrkosten entstehen, werden wir diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Haben wir die Mitteilung unterlassen, können Mehrkosten nur bis zu einer Höhe von 10 % der Gesamtkosten geltend gemacht werden.
9.4 Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
9.5 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Kosten für Transport und Verpackung.
9.6 Erhöhen sich bei Produktionen außerhalb der Europäischen Union die in der jeweiligen Landeswährung zu tragenden Kosten, durch Änderungen des insoweit gültigen Wechselkurses nach Vertragsschluss bedingt, gegenüber den bei der Preisberechnung zugrunde gelegten Kosten, sind wir berechtigt, die Vergütung entsprechend zu erhöhen. Wir weisen die in der jeweiligen Landeswährung zu tragenden Kosten in dem Angebot und in der Auftragsbestätigung aus.
9.7 Die darzustellenden Gegenstände der Werbung stellt der Kunde am Produktionsort kostenlos und termingerecht zum Zweck der Produktion zur Verfügung. Die fachgerechte Bearbeitung der Gegenstände zum Zwecke der Produktion ist ausdrücklich gestattet.
9.8 Die Mitwirkenden vor der Kamera sind Mitarbeiter des Kunden und sind von diesem zu stellen. Wünscht der Kunde die Beschäftigung von Schauspielern, Influencern, bestimmten Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, hat der Kunde die geforderten Honorare selbst zu tragen.
9.9 Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Kosten für die Abgeltung von Rechten der Urheber (sämtliche Mitwirkende oder Filmschaffende, die an dem Produkt beteiligt sind und dem Urhebervertragsrecht unterfallen) werden dem Kunden in der dort angegebenen Höhe in Rechnung gestellt. Ergeben sich nachträglich höhere Vergütungsforderungen dieser Personen, verpflichtet sich der Kunde als Produktnutzer, uns von sämtlichen Ansprüchen der Filmschaffenden oder Mitwirkenden freizustellen und diese Mehrvergütungsansprüche direkt an die Berechtigten auszuzahlen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von zwei (2) Wochen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto durch den Kunden per SEPA-Lastschriftverfahren zu bezahlen.
10.2 Bei der Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren werden wir den Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsstellung von dem Konto des Kunden abbuchen. Bei dem SEPA-Lastschriftverfahren ermächtigt uns der Kunde, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten rechtzeitig vor Rechnungstellung mitzuteilen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann.
10.3 Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Set-Up Gebühren sind unmittelbar nach Vertragsschluss zu zahlen. Bei einmaligen Projekten, Einrichtungsgebühren zu Beginn der Zusammenarbeit oder Workshops erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls unmittelbar mit Vertragsabschluss. Monatliche Gebühren – wie etwa im Rahmen einer fortlaufenden Social-Media-Betreuung – werden jeweils vier Wochen vor Leistungserbringung abgerechnet.
10.4 Soweit in dem Angebot Vorkosten, Reisekosten, Casting und Locationscouting enthalten sind, sind diese Kosten unverzüglich nach Vertragsschluss in voller Höhe durch den Kunden zu zahlen.
10.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs gegenüber einem Verbraucher mit 5 Prozentpunkten und gegenüber einem Unternehmer mit 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins i.S.d. § 353 HGB unberührt.
10.6 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns zudem das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung unserer Forderungen zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten können dem Kunden als Verzugsschaden in Rechnung gestellt werden.
10.7 Soweit Teilleistungen und/oder -lieferungen vereinbart sind, sind wir berechtigt, weitere Teilleistungen und/oder -lieferungen zurückzuhalten, soweit der Kunde mit der Bezahlung abgenommener Teilleistungen und/oder -lieferungen in Verzug ist.
11. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn seine Gegenansprüche unstreitig sind.
11.2 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
12. Abnahme
12.1 Sofern wir die Erbringung einer Werk- bzw. Produktleistung schulden, bedarf diese einer Abnahme durch den Kunden.
12.2 Unmittelbar nach Fertigstellung des Produkts werden wir dieses dem Kunden zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung per E-Mail oder durch Abgabe eines Posts in einem von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Tool abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erklärt der Kunde innerhalb der Frist die Abnahme nicht und rügt dieser auch keine wesentlichen Mängel, gelten die Produktleistungen auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel durch den Kunden als abgenommen.
12.3 Offene Mängel, die bereits bei der Abnahme erkennbar sind und nicht im Rahmen der Abnahme gerügt werden, gelten als zuerkannt.
12.4 Wesentlich sind Mängel, bei denen die zweckmäßige, d.h. wirtschaftliche Nutzung des Produkts nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert ist. Unwesentlich sind Mängel hingegen u.a., wenn das Produkt nach dem genehmigten Konzept gefertigt ist und qualitativ dem Muster entspricht und von dem Konzept nur auf Weisungen des Kunden abweicht oder diese Abweichungen von dem Kunden genehmigt sind.
13. Kündigung
13.1 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der individuell vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von zwei (2) Monaten bis zum Ende eines jeden Monats des Kalenderjahres zu kündigen.
13.2 Kündigungen mit Wirkung zu einem Zeitpunkt vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt des jeweiligen Auftrages berechtigen uns, die bis zur Beendigung des Auftrags, ohne die Kündigung fällig gewordene Vergütung abzurechnen.
13.3. Unser Recht sowie das Recht des Kunden zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt unberührt.
13.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Mängelhaftung, Gewährleistung
14.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Unternehmer ein (1) Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme des Produkts. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei (2) Jahre ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme des Produkts.
14.2 Ist der Kunde Verbraucher wird er gebeten, das gelieferte Produkt zeitnah, vorzugsweise innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Mängel zu untersuchen und, wenn eine Falschlieferung vorliegt oder sich ein Mangel oder Fehler zeigt, diese/diesen uns zeitnah mitzuteilen. Eine frühzeitige Rückmeldung hilft uns, eventuelle Mängel oder Beanstandungen schnell und unkompliziert zu beheben.
14.3 Ist der Kunde Unternehmer setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten i.S.d. § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Produkt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Mängel zu untersuchen und, wenn eine Falsch- oder Minderlieferung vorliegt oder sich ein Mangel oder Fehler zeigt, diese/diesen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich (E-Mail genügt) anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Falls sich später ein solcher Mangel zeigt, so muss der Kunde uns diesen unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich (E-Mail genügt) anzeigen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
14.4 Ist der Kunde Verbraucher hat dieser bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Produkts (Ersatzlieferung) erfolgen soll.
14.5 Ist der Kunde Unternehmer sind wir bei Vorliegen eines Mangels gegenüber dem Kunden nach unserer eigenen Wahl zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Produkts (Ersatzlieferung) berechtigt.
14.6 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Nachfrist beträgt mindestens 10 Werktage. Die Nachbesserung gilt erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als fehlgeschlagen. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
14.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
14.8 Für den Fall, dass kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, von dem Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
14.9 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Nachbesserung, soweit erforderlich, auch andere Darsteller, andere Bild- und Tonfolgen, Drehorte oder Requisiten durch uns nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden gewählt werden können.
15. Haftungsbeschränkung, Höhere Gewalt
15.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt; wir haften demnach nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen.
15.3 Die sich aus Ziffer 15.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
15.4 Die sich aus Ziffer 15.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts sowie das Beschaffungsrisiko übernommen wurden und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.5 Wir haften nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit vorhersehbar gewesen wären – außerhalb unserer Einflusssphäre und der des Kunden liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen.
15.6 Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, ist der davon Betroffene – wir oder der Kunde - verpflichtet, den jeweils anderen unverzüglich, spätestens innerhalb von einer (1) Woche nach Kenntnis des Ereignisses Höherer Gewalt über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
15.7 Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zusteht. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung von Lieferterminen und -fristen geraten wir nicht in Verzug.
15.8 Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
15.9 Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist unsere Haftung für Betriebsstörungen ausgeschlossen.
15.10 Schaltet ein soziales Netzwerk oder ein soziales Medium Werbeanzeigen nicht zum vereinbarten Termin, obwohl wir alles zur rechtzeitigen Schaltung Erforderliche getan haben, haften wir nicht für eventuelle Konsequenzen und daraus beim Kunden resultierende Schäden.
16. Rechtsübertragung
16.1 Dem Kunden werden keine Eigentums- und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten, Vertragsverhandlungen oder der Erbringung der vertraglichen Leistung und/oder Lieferung von uns übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch uns.
16.2 Wir gewähren dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen das Recht, die Lieferungen und/oder Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. Wir übertragen dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an und aus dem Produkt ausschließlich zur Verwertung als Werbemittel im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich), soweit sie ihm selbst zustehen, ihm von den Mitwirkenden nach den bestehenden Verträgen übertragen worden sind oder er sie in anderer Weise von den Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben hat.
16.3 Beabsichtigt der Kunde nach Fertigstellung des Produkts eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer inhaltlichen und/oder zeitlichen und/oder räumlichen Beschränkung, werden wir, soweit dies möglich ist, dem Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung des Nutzungsrechts werden wir nur aus wichtigen Gründen verweigern. Hierdurch entstehende zusätzliche Vergütungsansprüche der Mitwirkenden, Filmschaffenden oder sonstiger Beteiligter, die nach dem Urhebervertragsrecht bestehen, werden von dem Kunden getragen. Er wird uns von sämtlichen Vergütungsansprüchen der beteiligten Urheber, Inhaber verwandter Schutzrechte und Inhaber sonstiger Rechte freistellen sowie Vergütungsansprüche der Urheber direkt an diese auszahlen.
16.4 Will der Kunde über die Nutzung des Produktes als Werbemittel hinaus Rechte an dem Produkt erwerben, muss er hierüber mit uns eine gesonderte Vereinbarung treffen.
16.5 Der Rechtserwerb durch den Kunden umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, das Produkt im Internet zu verbreiten. Soweit die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder ähnlichen Organisationen zustehen, werden diese nicht übertragen.
16.6 Der Kunde ist berechtigt, nach Fertigstellung des Produktes Bearbeitungen/Änderungen selbst oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern die Bearbeitungen/Änderungen sich im Rahmen der nach dem Produktionsvertrag auf den Kunden übertragenen Rechte hinsichtlich Art, Umfang, örtlicher und zeitlicher Ausnutzung halten. Eine Ausweitung der Nutzung oder Verwendung von Teilen des Produktes über die getroffenen Vereinbarungen hinaus ist nur nach unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
16.7 Der Kunde ist befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglichen Nutzung (ausschließliche Nutzung als Werbemittel) ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.
16.8 Die Verwendung von Teilen des Produktes in einem anderen Zusammenhang, für andere Produkte oder neuer Zusammenstellung, ausgenommen die Bearbeitung des Produktes gemäß Ziffer 16.6 ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.
17. Geheimhaltung; Referenznennung
17.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle visuellen, mündlichen, schriftlichen und/oder elektronischen Informationen (unabhängig von ihrer Bezeichnung als vertraulich), die dem Kunden von uns in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Verfügung gestellt wurden oder noch gestellt werden, die der Kunde in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit uns erhalten hat oder noch erhalten wird oder die der Kunde in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Vertrag anders wahrnimmt.
17.2 Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrages hinaus:
a) die Informationen von uns streng vertraulich zu behandeln und dementsprechend nach Maßgabe dieses Vertrages keinem Dritten Zugang zu den Informationen von uns zu gewähren; und
b) die Informationen von uns ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
17.3 Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und zum Nichtgebrauch der Informationen sowie Teilen davon entfallen, sofern die entsprechenden Informationen:
a) nachweislich dem Kunden vor der Bekanntgabe durch uns schon bekannt waren;
b) durch Publikation oder in sonstiger Weise ohne einen Vertragsbruch öffentlich bekannt werden;
c) dem Kunden nachweislich von Dritten bekannt gegeben werden, ohne direkt oder indirekt von uns zu stammen, oder
d) nachweislich von uns unabhängig und ohne Zugang zu den Informationen entwickelt worden sind.
17.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen von uns nur solchen Mitarbeitern zu offenbaren, soweit diese die Informationen von uns zur Durchführung der Vertragszwecke notwendigerweise erhalten müssen. Bevor Informationen von uns solchen Mitarbeitern des Kunden zugänglich gemacht werden, wird der Kunde diese Mitarbeiter zu einer diesem Vertrag entsprechenden Geheimhaltung verpflichten.
17.5 Wird der Kunde aufgrund zwingender behördlicher, gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung verpflichtet, Informationen von uns offen zu legen, ist er zu der Offenlegung berechtigt, wobei er uns unverzüglich von einer solchen Offenlegungspflicht zu informieren und die Offenlegung soweit wie möglich einzuschränken hat. Die Offenlegung befreit den Kunden jedoch nicht von seinen anderen vertraglichen Verpflichtungen. Die Offenlegung von notwendigen produktspezifischen Informationen im Rahmen von Behördenaudits und Zulassungen ist gestattet.
17.6 Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich nach Vertragsbeendigung alle Informationen von uns zurückzugeben oder zu vernichten, ohne Kopien anzufertigen oder aufzubewahren, mit Ausnahme einer kompletten Kopie der Informationen von uns zu dem alleinigen Zweck, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages zu überprüfen oder seinen rechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
17.7 Für jeden einzelnen Verstoß des Kunden sowie seines Mitarbeiters gegen die Verpflichtungen zur Geheimhaltung sind wir berechtigt, die Zahlung einer auf erstes Anfordern fälligen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 5.000,00 (in Worten: Euro fünftausend) zu fordern. Dauert eine Zuwiderhandlung mehr als zwei (2) Wochen an, so gelten jeweils zwei (2) volle Wochen als selbstständige Zuwiderhandlung in diesem Sinne, ohne dass sich der Kunde auf einen Fortsetzungszusammenhang berufen könnte. Unser Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz sowie von Maßnahmen des einstweiligen Rechtschutzes und/oder sonstiger Rechtsbehelfe bleibt hiervon unberührt. Verwirkte Vertragsstrafen sind auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen.
17.8 Nach Beendigung des Auftrages sind wir nicht verpflichtet, das Material des Kunden zu archivieren. Es obliegt allein dem Kunden, alle relevanten Daten sowie Materialien zu sichern. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Speicherung oder Aufbewahrung des Materials nach Auftragsbeendigung.
17.9 Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internetseiten zu verweisen. Wir sind ferner berechtigt, die erbrachten Leistungen und/oder Lieferungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen. Sofern uns der Kunde für ein Referenzvideo zur   Verfügung steht, erklärt er sich damit einverstanden, dass wir dieses Video auf allen von uns genutzten Plattformen veröffentlichen und nutzen dürfen.
18. Datenschutz
Daten des Kunden nutzen wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19.2 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Oktober 2025